Kennt keiner,
hilft jedem.
Erklärung zur Barrierefreiheit
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit, Pflege und Prävention ist bemüht, seine Webseiten im Einklang mit der Verordnung über die Digitalisierung im Freistaat Bayern (Bayerische Digitalverordnung – BayDiV) barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV) 2.0, die auf der Grundlage von § 12d Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung (BGG) erlassen wurde.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://www.hilft-jedem.de/
Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde erstmals erstellt am: 1. Februar 2026.
Die Erklärung basiert auf einer Selbstprüfung, die auf Grundlage der BITV 2.0 sowie der BayDiV und unter Berücksichtigung der Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 durchgeführt wurde.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist derzeit teilweise mit der BayDiV vereinbar, wird jedoch einem stetigen Selbstbewertungs- und Überprüfungsprozess unterzogen.
Einschränkungen in der Barrierefreiheit
Die nachstehenden Inhalte sind nicht barrierefrei:
- PDF-Dateien sind noch nicht vollständig in einem barrierefreien aber in einem barrierearmen Format abrufbar.
- Einige Dokumente werden von Dritten nur in einer nicht-barrierefreien Fassung für die Internetseite bereitgestellt.
- Video-Transkriptionen sind noch nicht erhältlich.
- Fehlende oder unzureichende Alternativtexte für Bilder oder Grafiken könnten vorliegen, was für Screenreader ein relevanter Mangel ist.
- Möglicherweise unzureichende Kontrastverhältnisse in Teilen der Website, was die Lesbarkeit für Nutzer mit Sehbehinderungen erschweren kann.
Das Team der Online-Kommunikation arbeitet mit Nachdruck daran, diese Probleme zu beheben, um eine barrierefreie Nutzung zu ermöglichen.
Durchsetzungsverfahren
Bleibt Ihre Anfrage ganz oder teilweise unbeantwortet, so haben Sie Im Rahmen eines Durchsetzungsverfahrens die Möglichkeit, bei der Durchsetzungsstelle online einen Antrag auf Prüfung der Einhaltung der Anforderungen an die Barrierefreiheit zu stellen.
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Homepage: https://www.ldbv.bayern.de/digitalisierung/bitv.html

