Leichte
Sprache

Was bedeutet
Barriere-Freiheit?

Alle Menschen können eine Internet-Seite gut benutzen.
Auch Menschen mit Behinderung.

Frau ließt am PC einen Text in Leichter Sprache

Welche Regeln gibt es?

Dafür gibt es Gesetze.

Die Gesetze heißen:

  • Bayerische Digital-Verordnung
  • Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung

Die Gesetze sagen:
Eine Internet-Seite muss so sein,
dass alle Menschen sie gut nutzen können.

Gesetzbuch

Wird das geprüft?

Wir haben unsere Internet-Seite geprüft.
Die Prüfung war ein Selbst-Test.
Das Ergebnis ist:
Die Seite ist oft für alle gut zu benutzen.
Das heißt:
Viele Regeln wurden eingehalten.
Aber nicht alle.

Es gibt eine Erklärung zur Barriere-Freiheit.
Dort stehen alles noch einmal genau.
Sie finden die Erklärung hier:
Am Ende der Seite klicken Sie auf:
Barrierefreiheit

Wie können Sie Barrieren melden?

Sie haben Probleme mit der Internet-Seite?
Dann können Sie uns eine E-Mail schreiben an:
poststelle@stmgp.bayern.de

E-Mail am PC

Sie können auch anrufen:
089 95414-0

Smartphone

Sie können uns einen Brief schreiben:

Haidenauplatz 1
81667 München

Oder

Gewerbemuseumsplatz 2
90403 Nürnberg

Briefkasten

Was tun bei Problemen?

Sie haben keine Antwort bekommen?
Oder Sie sind unzufrieden mit der Antwort?
Dann können Sie eine Stelle einschalten.
Die Stelle prüft die Barriere-Freiheit.
Sie heißt:
Durch-Setzungs-Stelle.

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Adresse:
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet-Seite: Bayerisches Landesamt für Digitalisierung und Vermessung

Der Text in Leichter Sprache ist von:

Dr. Severina Laubinger
text•sicher
Leichte Sprache

Logo textsicher

Adresse:

Inclusion Cube
Zielstattstraße 9
089 4 1111 8 914

E-Mail:

info@textsicher.de

Internetseite:

www.textsicher.de

Prüferinnen:

Nadine Schneider, Marion Wolf

Prüfer:

Maximilian Wolf, Michael Woltering