Leichte
Sprache
Was bedeutet
Barriere-Freiheit?
Alle Menschen können eine Internet-Seite gut benutzen.
Auch Menschen mit Behinderung.

Welche Regeln gibt es?
Dafür gibt es Gesetze.
Die Gesetze heißen:
- Bayerische Digital-Verordnung
- Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung
Die Gesetze sagen:
Eine Internet-Seite muss so sein,
dass alle Menschen sie gut nutzen können.

Wird das geprüft?
Wir haben unsere Internet-Seite geprüft.
Die Prüfung war ein Selbst-Test.
Das Ergebnis ist:
Die Seite ist oft für alle gut zu benutzen.
Das heißt:
Viele Regeln wurden eingehalten.
Aber nicht alle.
Es gibt eine Erklärung zur Barriere-Freiheit.
Dort stehen alles noch einmal genau.
Sie finden die Erklärung hier:
Am Ende der Seite klicken Sie auf:
Barrierefreiheit
Wie können Sie Barrieren melden?
Sie haben Probleme mit der Internet-Seite?
Dann können Sie uns eine E-Mail schreiben an:
poststelle@stmgp.bayern.de

Sie können auch anrufen:
089 95414-0

Sie können uns einen Brief schreiben:
Haidenauplatz 1
81667 München
Oder
Gewerbemuseumsplatz 2
90403 Nürnberg

Was tun bei Problemen?
Sie haben keine Antwort bekommen?
Oder Sie sind unzufrieden mit der Antwort?
Dann können Sie eine Stelle einschalten.
Die Stelle prüft die Barriere-Freiheit.
Sie heißt:
Durch-Setzungs-Stelle.
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
Adresse:
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet-Seite: Bayerisches Landesamt für Digitalisierung und Vermessung
Der Text in Leichter Sprache ist von:
Dr. Severina Laubinger
text•sicher
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Adresse:
Inclusion Cube
Zielstattstraße 9
089 4 1111 8 914
E-Mail:
Internetseite:
Prüferinnen:
Nadine Schneider, Marion Wolf
Prüfer:
Maximilian Wolf, Michael Woltering


